Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG

An dieser Stelle finden Sie den Messellenbetreiberrahmenvertrag nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß Beschluss vom 19.07.2017 (Az. BK6-17-042). Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag für konventionelle Messeinrichtungen wird zwischen dem Messstellenbetreiber und der Stadtwerke Einbeck GmbH als Netzbetreiber geschlossen. 

Über den nachfolgenden Link können Sie als Messtellenbetreiber den Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas online mit uns abschließen:

> Online-Vertragsabschluss